Hochschule für Technik, Wirtschaft
und Kultur Leipzig (FH) Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften
Nutzerordnung für den SUN-Pool
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Der Pool dient Zwecken der Ausbildung (Lehrveranstaltungen
und Selbsstudium) und ist für private Nutzung nicht vorgesehen. Nutzungsberechtigt
sind außerhalb planmäßiger Lehrveranstaltungen alle Studenten
und Mitarbeiter des Fachbereiches Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften.
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Nach Einweisung durch die Poolverantwortlichen erhält
jeder Nutzer sein persönliches Nutzerkennzeichen.
Fachbereichsfremde Personen erhalten nur im Ausnahmefall
nach vorheriger Anmeldung die Zugangsberechtigung.
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Lehrveranstaltungen haben Vorrang vor Einzelnutzern.
Während der Lehrveranstaltungen sind jegliche Störungen zu unterlassen.
Eine individuelle Nutzung freier Rechner während dieser Zeit ist nur
mit Zustimmung des Lehrenden möglich.
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Aktuelle Informationen, wie z.B. Stundenplan und Öffnungszeiten,
hängen im Schaukasten in der 5. Etage aus.
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Dokumentationen können zur Benutzung im Pool gegen
Quittung ausgeliehen werden.
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Untersagt ist insbesondere:
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das Betrachten und Abspeichern von Daten pornografischen,
rassistischen oder terroristischen Inhalts,
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alle Aktivitäten, die auf die Herabwürdigung der
Hochschule oder von Angehörigen der Hochschule gerichtet sind und
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das Verschicken von Mails, deren Absender nicht dem eigenen
Nutzerkennzeichen entspricht.
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Jegliches Manipulieren an Hard- und Software ist verboten.
Das trifft im speziellen auf alle Formen des -Hackens- (Anwendung von Passwortcrackprogrammen,
Verwendung fremder Nutzerkennungen usw.) zu!
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Druckerpapier ist sparsam zu verwenden und vorwiegend
für Ausdrucke während der Praktika vorgesehen. Das Drucken umfangreicher
Texte ist mit den Poolverantwortlichen abzusprechen. Dafür ist Papier
mitzubringen!
Der zur Verfügung gestellte Plattenplatz beträgt
40 MB pro Nutzer.
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Das Sperren eines Rechners über einen längeren
Zeitraum (>15Min.) ist nicht gestattet. Für längere Filetransfers
sind FTP-Skripts zu verwenden. Eine Sitzung ist durch "logout" zu beenden.
Der Arbeitsplatz ist sauber zu verlassen.
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Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie
das Rauchen im Pool sind nicht gestattet.
Mäntel und Jacken sind am Kleiderständer aufzuhängen.
Die Einrichtungsgegenstände und Möbel des Pools
sind pfleglich zu behandeln. Die Papierkörbe sind ausschließlich
für Papierabfälle vorgesehen. Jeglicher anderer Müll ist
im Treppenhaus in dem dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, aufgetretene Schäden
und Mängel sofort den Poolverantwortlichen zu melden.
Im Falle des Verstoßes gegen die Ordnung kann durch
die Lehr-oder Poolverantwortlichen eine Ermahnung ausgesprochen werden.
Gegebenenfalls beschließt der Fachbereichsrat gegen den oder die
betreffenden Nutzer weiterführende Sanktionen, z.B. können der
Account und der Zugang zum Pool gesperrt werden.
Leipzig, 14.01.98
Fachbereichsrat