Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften

Nutzerordnung für den SUN-Pool

  1. Der Pool dient Zwecken der Ausbildung (Lehrveranstaltungen und Selbsstudium) und ist für private Nutzung nicht vorgesehen. Nutzungsberechtigt sind außerhalb planmäßiger Lehrveranstaltungen alle Studenten und Mitarbeiter des Fachbereiches Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften.
  2. Nach Einweisung durch die Poolverantwortlichen erhält jeder Nutzer sein persönliches Nutzerkennzeichen.

  3. Fachbereichsfremde Personen erhalten nur im Ausnahmefall nach vorheriger Anmeldung die Zugangsberechtigung.
  4. Lehrveranstaltungen haben Vorrang vor Einzelnutzern. Während der Lehrveranstaltungen sind jegliche Störungen zu unterlassen. Eine individuelle Nutzung freier Rechner während dieser Zeit ist nur mit Zustimmung des Lehrenden möglich.
  5. Aktuelle Informationen, wie z.B. Stundenplan und Öffnungszeiten, hängen im Schaukasten in der 5. Etage aus.
  6. Dokumentationen können zur Benutzung im Pool gegen Quittung ausgeliehen werden.
  7. Untersagt ist insbesondere:
  8. Jegliches Manipulieren an Hard- und Software ist verboten. Das trifft im speziellen auf alle Formen des -Hackens- (Anwendung von Passwortcrackprogrammen, Verwendung fremder Nutzerkennungen usw.) zu!
  9. Druckerpapier ist sparsam zu verwenden und vorwiegend für Ausdrucke während der Praktika vorgesehen. Das Drucken umfangreicher Texte ist mit den Poolverantwortlichen abzusprechen. Dafür ist Papier mitzubringen!

  10. Der zur Verfügung gestellte Plattenplatz beträgt 40 MB pro Nutzer.
  11. Das Sperren eines Rechners über einen längeren Zeitraum (>15Min.) ist nicht gestattet. Für längere Filetransfers sind FTP-Skripts zu verwenden. Eine Sitzung ist durch "logout" zu beenden.

  12. Der Arbeitsplatz ist sauber zu verlassen.
  13. Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie das Rauchen im Pool sind nicht gestattet.

  14. Mäntel und Jacken sind am Kleiderständer aufzuhängen.
    Die Einrichtungsgegenstände und Möbel des Pools sind pfleglich zu behandeln. Die Papierkörbe sind ausschließlich für Papierabfälle vorgesehen. Jeglicher anderer Müll ist im Treppenhaus in dem dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

    Jeder Nutzer ist verpflichtet, aufgetretene Schäden und Mängel sofort den Poolverantwortlichen zu melden.

Im Falle des Verstoßes gegen die Ordnung kann durch die Lehr-oder Poolverantwortlichen eine Ermahnung ausgesprochen werden. Gegebenenfalls beschließt der Fachbereichsrat gegen den oder die betreffenden Nutzer weiterführende Sanktionen, z.B. können der Account und der Zugang zum Pool gesperrt werden.

Leipzig, 14.01.98

Fachbereichsrat