Bis Ende 2018 war ich der Datenschutzbeauftragte der HTWK. Die hier folgenden Texte stammen aus dieser Zeit und sind nur noch von historischem Interesse und möglicherweise nicht auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Kontaktdaten des aktuellen Datenschutzbeauftragten der HTWK: siehe https://www.htwk-leipzig.de/hochschule/organisation-struktur/beauftragte/.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in der EU. Damit gilt sie insbesondere für Datenverarbeitungen durch die Hochschule.
Nach DSGVO Art. 6 ist eine Verarbeitung rechtmäßig,
In jedem Fall sind die Daten nur zu dem vorher bestimmten Zweck zu verarbeiten (Art. 5 (1) b) und die Verarbeitung ist auf das dafür notwendige Maß einzuschränken (Art. 5 (1) c).
Weiter Erläuterungen geben unter anderem:
Wir unterscheiden zwischen Rechtsgrundlagen,
Für den Hochschulbetrieb gelten
Hier eine umfangreiche Sammlung von Rechtsgrundlagen (internes Netz der Hochschule).
Bisher genanntes beschreibt die hoheitlichen Aufgaben der Hochschulen. Bei einigen Tätigkeiten sind die Hochschulen aber nicht Behörde, sondern Teilnehmer am freien Markt - immer dann, wenn Leistungen angeboten werden (egal, ob gegen Bezahlung oder ohne), die keine Amtshandlungen sind.
Das weiter unten erwähnte Verfahrensverzeichnis lt. SächsDSG wird ersetzt durch das Verarbeitungsverzeichnis lt. DSGVO. das durch die verarbeitende Stelle (also die Hochschule) zu führen ist.
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