Datenschutz an der HTWK

Bis Ende 2018 war ich der Datenschutzbeauftragte der HTWK. Ab 2019 wird diese Aufgabe von Frau Kristin Beyer wahrgenommen, Kontaktdaten siehe https://www.htwk-leipzig.de/hochschule/organisation-struktur/beauftragte/

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Mai 2018)

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in der EU. Damit gilt sie insbesondere für Datenverarbeitungen durch die Hochschule.

Nach DSGVO Art. 6 ist eine Verarbeitung rechtmäßig,

  • wenn sie durch ein Gesetz vorgeschrieben ist (Satz (1) c und e)
  • oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Satz (1) a).

In jedem Fall sind die Daten nur zu dem vorher bestimmten Zweck zu verarbeiten (Art. 5 (1) b) und die Verarbeitung ist auf das dafür notwendige Maß einzuschränken (Art. 5 (1) c).

Weiter Erläuterungen geben unter anderem:

Rechtsgrundlagen

Wir unterscheiden zwischen Rechtsgrundlagen,

  • die den konkreten sachlichen Zweck und dafür notwendigen Umfang der Verarbeitung beschreiben (z.B. Aufgaben der Hochschulen lt. Hochschulfreiheitsgesetz: Forschung und Lehre, z.B. Immatrikulation, Evaluation, Exmatrikulation)
  • die allgemeine Rechte der Betroffenen und Pflichten der Verarbeiter personenbezogener Daten beschreiben (z.B. DSGVO)

Zweck und Umfang der Verarbeitung:

Für den Hochschulbetrieb gelten

Hier eine umfangreiche Sammlung von Rechtsgrundlagen (internes Netz der Hochschule).

Bisher genanntes beschreibt die hoheitlichen Aufgaben der Hochschulen. Bei einigen Tätigkeiten sind die Hochschulen aber nicht Behörde, sondern Teilnehmer am freien Markt - immer dann, wenn Leistungen angeboten werden (egal, ob gegen Bezahlung oder ohne), die keine Amtshandlungen sind.

Rechte der Betroffenen, Pflichten der Verarbeiter:

  • DGSVO: gilt immer und unmittelbar, hat aber (absichtliche) Lücken, die durch Bundes- und Landesgesetze ausgestaltet werden
  • Sächs Datenschutz-Durchführungsgesetz: regelt Verarbeitunsgvorgänge öffentlicher Stellen des Landes Sachsens, d.h. der Hochschule, sofern sie Amtshandlungen durchführt
  • Bundesdatenschutzgesetz (neu) regelt Verarbeitungsvorgänge (u.a.) privatrechtlicher Natur, d.h. der Hochschule, sofern sie Marktteilnehmer ist.

Aufsichtsbehörden

Materialsammlungen und Arbeitshilfen

Informationen und Kommentare zum Datenschutz an der HTWK (teilweise veraltet)

Das weiter unten erwähnte Verfahrensverzeichnis lt. SächsDSG wird ersetzt durch das Verarbeitungsverzeichnis lt. DSGVO. das durch die verarbeitende Stelle (also die Hochschule) zu führen ist.

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