Praktika

(Textversion vom 26. 3. 2019)

Zum Bachelorstudium gehört die Praxisphase. Diese ist in der Praktikums-Ordnung definiert, siehe Anhang Studienordnung https://portal.imn.htwk-leipzig.de/studierende/ordnungen-und-modulkataloge/dokumente/informatik/ordnungen_ws2018/inb/2018-08-21-StudO_INB.pdf

Ich kann solche Praktika betreuen, wenn Sie mir klarmachen, daß eine Beziehung zwischen Ihrem Thema und meinen Lehr- und Forschungsgebieten besteht, und wenn ich freie Ressourcen habe.

Das Praxisprojekt wird durch einen Bericht sowie ein Kolloquium abgeschlossen. Zusätzlich zu Paragraph 9 präzisiere und wünsche ich folgendes:

  • Der Bericht soll nicht verlaufs-, sondern aufgaben- und ergebnisorient sein:
    • nicht: Am ersten Tag habe ich .. Am nächsten Tage habe ich … Dann habe ich …,
    • sondern: Welche Aufgabe(n) wurde mit welcher Methode und welchen Werkzeugen bearbeitet? Wie haben Sie diese ausgewählt? Wie messen Sie den Erfolg?
  • Beginnen Sie trotzdem frühzeitig, an diesem Bericht zu arbeiten und senden Sie mir nach jeweils 1 und 2 Monaten eine Arbeitsversion. Diese soll wenigstes Gliederung und Einleitung (Motivation) erkennen lassen.
  • Beginnen Sie auch frühzeitig damit, ein Literaturverzeichnis zu führen. Tragen Sie alle Werke ein, die Sie im Zusammenhang mit dem Projekt lesen. Benutzen Sie dazu BibTeX. Bibliografische Daten im BibTeX-Format können direkt aus https://dblp.org/ übernommen werden. Wenn Sie ein Werk benutzen, das nicht in DBLP aufgeführt ist, dann überlegen Sie nochmal, ob es wirklich wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
  • Der Bericht kann Code-Beispiele enthalten - aber bitte nur Ausschnitte von wenigen Zeilen, und diese so erklärt, daß der Leser weiß, was er daraus entnehmen soll, z.B. bestimmte Eigenschaften der verwendeten Bibliotheken/Programmiersprachen, die für das Projekt wichtig sind.
  • Dieser Bericht ist keine Masterarbeit - fassen Sie sich kurz. Im Praktikum stellen Sie üblicherweise keine eigenen Forschungen an, sondern tun im wesentlichen das, was der Praxisbetrieb vorschreibt. Trotzdem gehen Sie dabei fachmännisch und wissenschaftlich begründet vor und sollen das auch dokumentieren.
  • Schließlich soll der Bericht einen Umfang von ca. 10 Seiten haben (einschl. Deckblatt, Literatur) und die Präsentation für das Kolloqium ca. 15 min (einschl. Diskussion), d.h. max. 10 Folien.

Ich werde mich bemühen, für alle gleichzeit von mir betreuten Studenten einem gemeinsamen Kolloquiums-Termin zu finden, evtl. zusammen mit Studenten anderer Kollegen, damit es für alle Teilnehmer abwechslungsreich wird. Es darf dann aber nicht zu lange dauern - die genannten Obergrenzen sind einzuhalten!

J. Waldmann, Institut für Informatik, HTWK Leipzig https://informatik.htwk-leipzig.de/waldmann/