Bedingungen zum Erwerb des Abschlusses im Fach
"Physik"
für Studenten des Fachbereiches Elektrotechnik und
Informationstechnik
1. Erwerb des Übungsscheines zur Vorlesung "Physik"
Bei weniger als 40 % der erreichbaren Punkte wird
der
Übungsschein nicht erteilt. Der betreffende Student kann den
Übungsschein im Rahmen einer Konsultation erhalten. Diese
Möglichkeit ist bei einer Nachprüfung (ab 3. Semester)
stets gegeben, vor der turnusmäßigen Prüfung im 2.
Semester jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen.
- eine selbst erstellte handschriftliche Formelsammlung im Umfang von maximal einer A4-Doppelseite
- unmittelbar vor Ausgabe der Prüfungsaufgaben
wird mitgeteilt, ob ein Taschenrechner verwendet werden darf
Die Fachabschlußnote "Physik"
ergibt sich aus dem gewichteten Mittelwert der Note für die
schriftliche Prüfung (2/3) sowie der Durchschnittsnote für
das Laborpraktikum (1/3), gerundet auf die Werte 1; 1,3; 1,7; 2; 2,3;
...3,7; 4; 5. Wird die schriftliche Prüfung mit der Note 5
bewertet, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
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