Bedingungen zum Erwerb des Abschlusses im Fach "Physik" für Studenten des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik


1. Erwerb des Übungsscheines zur Vorlesung "Physik"

Hierzu gehört, daß der Student die im Verlaufe beider Semester gestellten Übungsaufgaben löst und bei den Kurzkontrollen ausreichende Leistungen nachweist. Fehlen bei Leistungskontrollen wird mit 0 Punkte bewertet.

Bei weniger als 40 % der erreichbaren Punkte wird der Übungsschein nicht erteilt. Der betreffende Student kann den Übungsschein im Rahmen einer Konsultation erhalten. Diese Möglichkeit ist bei einer Nachprüfung (ab 3. Semester)  stets gegeben, vor der turnusmäßigen Prüfung im 2. Semester jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen.

2. Erwerb des Übungsscheines für das Physikalische Praktikum Alle Versuche, die laut Durchlaufplan des Praktikums für den Studenten vorgesehen sind, müssen durchgeführt worden sein und die Protokolle ausnahmslos vom betreuenden Hochschullehrer mit einer mindestens ausreichenden Note bewertet.
Beide Übungsscheine berechtigen zur Teilnahme an der Abschlußklausur, die gegen Ende des Sommersemesters während der Prüfungsperiode stattfindet. Zur Abschlußklausur zugelassene Hilfsmittel:

- eine selbst erstellte handschriftliche Formelsammlung im Umfang von maximal einer A4-Doppelseite

- unmittelbar vor Ausgabe der Prüfungsaufgaben wird mitgeteilt, ob ein Taschenrechner verwendet werden darf

Die Fachabschlußnote "Physik" ergibt sich aus dem gewichteten Mittelwert der Note für die schriftliche Prüfung (2/3) sowie der Durchschnittsnote für das Laborpraktikum (1/3), gerundet auf die Werte 1; 1,3; 1,7; 2; 2,3; ...3,7; 4; 5.  Wird die schriftliche Prüfung mit der Note 5 bewertet, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 
 
 
 
 

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